Atteste

Um zu garantieren, dass eine Anlage sicher und allen Normen entspricht, führt kein Weg an einem Elektroattest vorbei. In Österreich befinden sich derzeit ca. 25% Haushalte, die alternde und bereits schadhafte elektrotechnische Anlagen sowie Geräte, die den aktuellen Sicherheitsbestimmungen nicht mehr entsprechen. Kurzschlüsse und Kabelbrände sind Folgeschäden, die durch veraltete Anlagen verursacht werden können, für die Sie persönlich haftbar sind.

Deswegen ist es ratsam eine elektrische Anlage regelmäßig überprüfen zu lassen, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Bei einem Haus- oder Wohnungskauf oder vor Abschluss eines Mietvertrages ist es ratsam zu ihrer eigenen Sicherheit eine Überprüfung der Elektroinstallation auf Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durchführen zu lassen. Hier wird wie oben schon erwähnt getestet ob die Sicherheit allen gültigen Normen entspricht. Die Überprüfung einer elektrotechnischen Anlage besteht aus zwei Teilen: Die genaue Dokumentation der Anlage und der anschließenden technischen Praxisüberprüfung, wo die Erdung und die Absicherung getestet wird.

Ein Elektroattest ist zudem eine wesentlich Teil für die Einreich- und Kollaudierungsunterlagen jedes privaten oder gewerblichen Gebäudes. Zudem sind Gewerbebetriebe gesetzlich dazu verpflichtet eine elektrotechnische Überprüfung durchführen zu lassen. Die Intervalle dieser wiederkehrenden Prüfung richten sich nach den Vorgaben der Gewerbebehörde (laut Betriebsanlagengenehmigung) und nach Vorgaben aus der Elektroschutzverordnung.

Für Betriebe gelten folgende Verordnungen betreffend Fristen:

Betriebsanlagenverordnung

Eine Anlage die nach ÖVE E5 Teil 1/1989 betrieben wird, beträgt das Überprüfungsintervall 2 Jahre.

Behörde kann jedoch kürzere Intervalle vorscheiben.

Für alle anderen elektrischen Anlagen gilt als Prüfungsintervall:

  • 6 Jahre beim vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
  • 5 Jahre bei allen anderen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Elektroschutzverordnung

Eine Anlage, die gem. ÖVE E5/1989 betrieben wird, muss spätestens alle 5 Jahre überprüft werden. Hier werden aber für einige Betriebe eigene Überprüfungsintervalle vorgesehen:

  • Banken, Versicherungen, Büro-und Handelsbetrieb à 10 Jahre
  • Für Baustellen gem. Bauarbeiterschutzverordnung à 1 Jahr
  • Stark beanspruchte Anlagen (Verschmutzung, Feuchtigkeit, mechanische Beanspruchung) können von der Behörde kürzere Überprüfungsintervalle vorgeschrieben bekommen -> 3 Jahrebzw bei besonders starker Beanspruchung 1 Jahr
  • Für Blitzschutzanlagen:
    • Arbeitsstätten, Baustellen und Arbeitsmittel, die durch ihre Lage, Bauweise, Flächenausdehnung und Höhe blitzschutzgefährdet sind -> 3 Jahre
    • Arbeitsstätten mit explosionsgefährlichen und/oder hochentzündlichen Arbeitsstoffen oder größeren Mengen leichtentzündlicher Arbeitsstoffe -> 1 Jahr

Arbeitsstättenverordnung

Notlichtanlagen, Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen sind mindestens einmal pro Jahr jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Durch einen Bescheid der Behörde kann die Überprüfungspflicht auch anders geregelt werden.

Gallery with ID 12 is empty.